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Kategorie im Katalog projet2001.de Lexikon : Bauen

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Start : Lexikon : Bauen : Seite 25

Bauvertrag und VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen befasst sich nur mit der Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen. Sie ist für die Erbringung einer bestimmten Bauleistungen ausgerichtet und kann nur für diesen Vertrag angewendet werden. Jeder Auftrag muss ausdrücklich vereinbart werden, dies gilt auch für Nachaufträge.Die VOB ist kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, kein Handelsbrauch und auch kein Gewohnheitsrecht. 

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(Seit: 9-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

Bauvoranfrage
Diese kann schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden. Dadurch können einzelne Fragen, die in der Baugenehmigung zu entscheiden sind, vorab geklärt werden. Anschließend wird ein Bauvorbescheid erteilt, der Bindungswirkung für die spätere Baugenehmigung hat. 

Detailiert: Bauvoranfrage
(Seit: 2-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

Bauvorbescheid
Ein Bauvorbescheid ist sinnvoll, wenn beim Kauf eines Grundstücks geprüft werden soll, ob das Grundstück nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann. Ist günstiger als ein Bauantrag, der Bauvorbescheid ersetzt jedoch kein Bauantrag. 

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(Seit: 25-Okt-2023 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

Bauzeitenplan
Am Bau arbeiten in der Regel mehrere Gewerke gleichzeitig, wichtig zu wissen, welche Handwerker wann auf der Baustelle sind und ob die verschiedenen Arbeiten gut koordiniert sind. Es lassen sich Kapazitäten und Engpässe erkennen. Im Plan sind technologisch bedingte Stillstandszeiten, wie z.B. Abbindeprozesse, berücksichtigt. Für Bauherrn, der Eigenleistungen erbringt, ist er besonders wichtig. Bauzeitenplan (am besten in Form eines Balkendiagramms). Auf diesem Plan sind die Termine der verschiedenen Handwerker zu sehen. 

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(Seit: 2-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

Bebauungsplan
im Auftrag der Gemeinde von einem Architekten (Stadtplaner) für ein genau umrissenes Gebiet gezeichnet. Legt die Nutzung der in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke fest. Im Bebauungsplan sind Strassen und Wege, die Zahl der Geschosse, die Dachneigungen und viele andere Einzelheiten festgelegt. 

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(Seit: 2-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

Bebauungsplan
Zweck
(1) Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen.
(2) Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.
(3) Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan angezeigt und bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.
(4) Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan)...
 

Detailiert: Bebauungsplan
(Seit: 9-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

Begasungsmittel
in § 15d Abs. 1 GefStoffV genannte sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen, an deren Verwendung sehr strenge Anforderungen gestellt werden; im Holzschutz nur in Sonderfällen zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen eingesetzt. 

Detailiert: Begasungsmittel
(Seit: 2-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)

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