Beschreibung: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen befasst sich nur mit der Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen. Sie ist für die Erbringung einer bestimmten Bauleistungen ausgerichtet und kann nur für diesen Vertrag angewendet werden. Jeder Auftrag muss ausdrücklich vereinbart werden, dies gilt auch für Nachaufträge.Die VOB ist kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, kein Handelsbrauch und auch kein Gewohnheitsrecht.
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Bauen : Bauvertrag und VOB
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Eingetragen am: 9-Aug-2022
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