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Kategorie: Lexikon : Bauen

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Start : Lexikon : Bauen : Seite 23

Baunebenkosten
sind z.B. Honorare für Architekt, Statiker, Sachverständige und Ingenieure, Gebühren die bei Behörden anfallen, Telefongebühren, Fotokopien und Anfahrtskosten, Kosten für das Richtfest, Bauversicherungen u. Finanzierungskosten wie Disagio, Zinsen usw. Für Baunebenkosten werden als Faustregel 15-20 % der Baukosten angesetzt. 

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Baunebenkosten
Kosten die bei Planung und Durchführung auf der Grundlage von Gebührenordnungen oder nach Vereinbarungen entstehen. 

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Baunormen
kommen im Einvernehmen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zustande. Sie berücksichtigen insbesondere die Erfordernisse der Allgemeinheit, die wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Zeitpunkt ihrer Herausgabe den Stand der Wissenschaft und Technik. Die Öffentlichkeit und jeder einzelne hat im Normenverfahren ein grosses Mitwirkungsrecht, das bis zur Beantragung eines Schiedsverfahrens geht. Dieser Verfahrensweg- lässt die tatsächliche Vermutung zu, dass in der ganz überwiegenden Zahl aller Fälle der technische Inhalt der DIN-Normen als allgemein anerkannte Regel der Bautechnik anzusehen ist. 

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Bauordnung
regelt das Bauen in der Gemeinschaft, sie stellt Richtlinien auf, wie, wo gebaut werden darf, sie enthält Festlegungen über: Bau-, Fluchtlinien, zulässige Geschosszahl, bebaubare Fläche, Abstand vom Nachbarn, bautechnische, hygienische und verkehrliche Sicherungen, Feuerschutz, Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz, Anlage von Treppen, Feuerstätten, Schornsteinen, Installation, Entwässerung der Grundstücke und Beseitigung der Abfälle, Anlage von Toiletten und Bädern, Einfriedung von Grundstücken und Vorgärten. Die Bauordnung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich formuliert und den dortigen Gegebenheiten angepasst. 

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Bauphysik
Bauphysik umschreibt im Bauwesen die vier Bereiche Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz. Die Bauphysik gibt dem Architekten eine Leitlinie bei der Auswahl geeigneter Baustoffe an die Hand. 

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Baupläne
Man unterscheidet zwischen Entwurfsplänen, Ausführungsplänen u. Detailzeichnungen. Entwurfspläne werden im Maßstab 1:200 u. 1:100 gezeichnet (1 m = 5 mm bzw. 1 cm).Ausführungspläne sind a) Werkpläne des Architekten, b) Schalpläne, in denen nur Bauteile aus Beton dargestellt werden, c) Bewehrungspläne, in denen die erforderliche Bewehrung aus Stabstahl bzw. Stahlgewebe eingetragen ist, d) Aussparungspläne, in denen die Fachingenieure die Aussparungen, Schlitze u. Durchbrüche einzeichnen. Als Grundlage dient der Werkplan des Architekten. Ausführungspläne im Maßstab 1:50 (1 m = 2 cm). Detailzeichnungen im Maßstab 1:10 (1 m = l0 cm) oder l:1. 

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Bausachverständiger
Für jedes Gewerkt gibt es Sachverständige. Ihre Hilfe wird in Anspruch genommen, wenn sich Bauherr, Architekt u./o. Handwerker nicht einig sind, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden (Mängel). Ebenso wichtig ist die Bauaufnahme eines Gebäudes, bevor Sanierungs- oder Umbauarbeiten erfolgen. Einschalten eines Sachverständigen ist billiger als Rechtsstreit. Sachverständige findet man im Branchenbuch, Telefonverzeichnis, Ingenieur- oder Sachverständigenverbände oder über die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. 

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