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Anwesen
Anwesen oft eine Bezeichnung für ein bebautes Grundstück.
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Aquatisch
zum Wasser gehörend, im Wasser lebend
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Arbeitsfugen
größere oder schwierige Betonbauteile können nicht in einem Arbeitsgang ausgeführt werden. Durch Unterbrechung des Betoniervorganges entstehen Arbeitsfugen.
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(Seit: 2-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)
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Arbeitskalkulation
wird nach der Auftragsvergabe im Rahmen der Arbeitsordnung erstellt. Sie berücksichtigt alle Gesichtspunkte, die eine maximale Wirtschaftlichkeit ermöglichen. Sie dient zur Ermittlung der Sollkosten für die Bauausführung und bildet somit die Grundlage für die Nachkalkulation.
Detailiert: Arbeitskalkulation
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Architekt
Ein Architekt betreut Bauwerk von Planung (Entwurf) bis Fertigstellung, d.h. er zeichnet Pläne, stellt den Bauantrag bei den Behörden, erstellt die Werkpläne, verhandelt mit Handwerkern u. Baufirmen, betreut die Baustelle u. ist Vertreter des Bauherrn.
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Architektenhaus
wird von Ihrem Architekten auf Ihre individuellen Wünsche hin im Rahmen der möglichen Bebaubarkeit des Grundstückes errichtet. Ihre Wünsche zu Gebäudeform und -art, zur Gestaltung, zum Grundriss und zur Ausstattung teilen Sie Ihrem Architekten mit, nachdem Sie sich über grundsätzliche Punkte informiert und Ihr "Programm" ermittelt haben. dabei helfen Ihnen die Checklisten am Ende des Themas.
Detailiert: Architektenhaus
(Seit: 2-Aug-2022 Besuche: 0 Bewertung: 0 Stimmen: 0)
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Architektenvertrag
ist ein Werkvertrag. Der Architekt schuldet dem Bauherrn die fehlerlose Erstellung des Hauses. Hat das Bauwerk Mängel oder Fehler, kann der Architekt oder der Bauhandwerker schuld daran sein. Der Architekt haftet für falsche Planung, z.B. zu niedrige Kopfhöhe, zu kleine Garage für den angegebenen Wagen usw., aber auch wenn aufgrund nachlässiger Bauführung die Handwerker schlecht arbeiten. In diesem Falle können natürlich auch die Handwerker zur Verantwortung gezogen werden. Die Ansprüche des Bauherrn verjähren - wenn nichts anderes vereinbart ist - in fünf Jahren nach der Abnahme der vom Architekten zu erbringenden Leistungen. Im Architekten-Vertrag wird oft vereinbart, dass der Architekt erst im Falle des Unvermögens des Handwerkers haftet, d. h. der Bauherr muss zunächst gegen den Handwerker vorgehen. Klare und eindeutige Vereinbarungen in den abzuschließenden Verträgen ersparen evtl. auch später auftretenden Arger. Der Abschluss des Vertrages sollte auf dem von der Architektenkammer entwickelten Formblatt nach den Bedingungen der HQAI erfolgen. Der "bauvorlageberechtigte" Architekt oder Bauingenieur ist Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer und oder in die Architektenliste eingetragen.
Detailiert: Architektenvertrag
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