Beschreibung: Seit geraumer Zeit ist nun klar, wer im Klagefall Schuld trägt: der Planer oder Vermieter - weil er sich bemüht hat (verpflichtet ist), den Forderungen der Energie-Einsparverordnung Rechnung zu tragen.
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Umweltschutz : Klimaschutz, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Energie-Einsparverordnung
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Eingetragen am: 9-Feb-2022
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