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Die gesetzlich verordnete Wertminderung der Immobilie durch den Energiepass


Beschreibung: Eine nicht nach der aktuellen Gesetzgebung gedämmte Fassade eines Gründerzeithauses hat einen theoretisch besseren U-Wert als eine Fassade eines ungedämmten Gründerzeithauses. Auch wenn beide Gebäude praktisch den gleichen Wärmebedarf haben, weist der Energiepass unterschiedliche Größen auf. Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, siehe den Artikel Dämmung im unteren Abschnitt, dass der theoretische nicht mit dem berechneten Verbrauchswert übereinstimmt. Bevorzugt werden natürlich die Wohnungen gemietet, welche einen ausgewiesenen geringeren Energieverbrauchkennwert haben. Dies wirkt sich natürlich auf die Miethöhe und dem Verkehrswert der Immobilie aus.

Kategorie: Start : Bauen : Bauphysik : Waermeschutz : Die gesetzlich verordnete Wertminderung der Immobilie durch den Energiepass

Eingetragen am: 21-Mar-2020

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