Beschreibung: Die Wochenendhäuser sind für zeitlich befristetes Wohnen gedacht und haben eine bessere Ausstattung und Ausführung als die oben genannten Gartenlauben. Die Größe einer Gartenlaube hängt einmal von der Grundstücksgröße und deren Verwendung ab. Die Gartenlaube darf höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich des überdachten Freisitzes groß sein (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BKleingG). Die Gemeinde kann auch kleinere Flächen festlegen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR kann es Bestandsschutz geben, sodass die Gartenlauben auch etwas größer sein können.
Kategorie: Start : Gartenbau : Der Unterschied zwischen Gartenlaube und das Wochendhaus
Eingetragen am: 24-Mar-2020
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