Beschreibung: Die Biozid-Richtlinie definiert die Zulassung in Art. 2 Abs. 1 Buchst. i) als Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats [der EU] auf Antrag eines Antragstellers das Inverkehrbringen eines Biozid-Produkts in seinem Gebiet oder einem Teil desselben zulässt.
Kategorie: Start :
Lexikon :
Biologie : Biozid-Richtlinie
Defekten Link: melden
Eingetragen am: 21-Dez-2024
Besuche: 0
Bewertung:
Stimmen: 0
Neu:
neu
Gut:
gut
Aktuelle Beiträge auf Bauratgeber24