Beschreibung: Nach der Gefährlichkeitsmerkmale-Verordnung Ist das Merkmal "umweltgefährlich" gegeben, wenn Stoffe selbst, deren Verunreinigungen oder Zersetzungsprodukte infolge der in den Verkehr gebrachten Menge, der Verwendung, der geringen Abbaubarkeit, der Akkumulationsfähigkeit oder Mobilität in der Umwelt auftreten, insbesondere sich anreichern können und aufgrund der Prüfnachweise oder anderer wissenschaftlicher schädliche Wirkungen auf den Menschen oder auf Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft und auf die Beziehungen unter Ihnen sowie auf den Naturhaushalt haben können, die erhebliche Gefahren oder erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit herbeiführen. Die Umweltgefährlichkeit wird von einer Vielzahl von Eigenschaften des Stoffes und des Umweltsystems bestimmt. Von diesen Eigenschaften kann keine allein die Umweltgefährlichkeit ausmachen, sondern nur das Zusammenwirken mehrerer Eigenschaften.
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Umweltgefährlichkeit : umweltgefährliche Stoffe
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Eingetragen am: 9-Aug-2022
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