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Gefährlichkeitsmerkmal


Beschreibung: Der Gesetzgeber hat Im Chemikaliengesetz die Merkmale (Eigenschaften) festgeschrieben und in der Gefährlichkeitsmerkmale-Verordnung definiert, die einen Stoff im Sinne des Gesetzes zu einem gefährlichen Stoff machen. Das Gefährlichkeitsmerkmal bezeichnet die stoffimmanente Eigenschaft, die durch eine entsprechende Untersuchung festgestellt werden kann.

Kategorie: Start : Lexikon : Chemie : Gefährlichkeitsmerkmal

Eingetragen am: 9-Aug-2022

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