Beschreibung: Der Gesetzgeber hat Im Chemikaliengesetz die Merkmale (Eigenschaften) festgeschrieben und in der Gefährlichkeitsmerkmale-Verordnung definiert, die einen Stoff im Sinne des Gesetzes zu einem gefährlichen Stoff machen. Das Gefährlichkeitsmerkmal bezeichnet die stoffimmanente Eigenschaft, die durch eine entsprechende Untersuchung festgestellt werden kann.