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Erwerbsnebenkosten


Beschreibung: Zu den Kosten gehören: Maklercourtage bis zu 7,14% des Kaufpreises, Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland, Notarkosten durchschnittlich unter 1 % des Kaufpreises (abhängig auch von der angefallenen Tätigkeit), Gerichtskosten 0,5% des Kaufpreises, ggfs. Vermessungskosten, Finanzierungskosten; ab Dezember 2020 erfolgt eine Aufteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an den Verkäufer und Käufer.

Kategorie: Start : Lexikon : Bauen : Erwerbsnebenkosten

Eingetragen am: 9-Aug-2022

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