Beschreibung: Wird ein Grundstück im Rahmen eines Enteignungsverfahrens mit einer Dienstbarkeit belastet, so wird dadurch der Verkehrswert des Grundstücks gemindert. Die Wertminderung kann im Durchschnitt mit 20-25 % des Verkehrswerts angesetzt werden. OLG Hamm, Urt. vom 3.10.1961 - 10 U 5/61 - vgl. BGH, Urt. vom 8.2.1965 - III ZR 174/63 -
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Bauen : Dienstbarkeit
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Eingetragen am: 9-Aug-2022
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