Katalog von bauratgeber24.de          

  Katalog  |  bauratgeber24.de  |  Impressum  |  Nutzung/Datenschutzerklärung

Öffentliche Bestellung


Beschreibung: (von Sachverständigen)ist die durch eine staatliche oder halbstaatliche Stelle festgestellte und zuerkannte besondere persönliche Eignung und Sachkunde. Die öffentliche Bestellung ist gesetzlich in § 36 GewO geregelt. Auf der Grundlage des § 36 Abs. 3 und 4 GewO erlassen die Landesregierungen bzw. die jeweiligen Körperschaften des öffentlichen Rechts Sachverständigenordnungen, die die Anforderungen an die Sachverständigen festlegen. Das Institut der öffentlichen Bestellung ist jedoch nur in Deutschland bekannt.

Kategorie: Start : Lexikon : Bauen : Öffentliche Bestellung

Eingetragen am: 9-Aug-2022

Besuche: 0

Bewertung: Bewertung  = 0

Stimmen: 0

Neu:  neu   Gut:  gut 

  © 2001 Baukatalog  |  Sanierungskosten  |  Bauideen  |  Ausland wohnen  |