Beschreibung: (im Sachverständigenwesen) An eine private Institution (Zertifizierungsstelle) verliehenes Recht, Sachverständige zu zertifizieren. Zertifizierungsstellen müssen den Anforderungen der EN 45013 entsprechen. Diesbezüglich wurde gemeinsam von den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft, dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der "Deutsche Akkreditierungsrat (DAR)" geschaffen. Für die Akkreditierung (Zulassung/Ernennung) von Zertifizierungsstellen im nicht regulierten Bereich ist die "Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA)" zuständig.
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Bauen : Akkreditierung
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Eingetragen am: 9-Aug-2022
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