Beschreibung: Berechnet wird die Wertminderung nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlage und nicht etwa nach dem Alter. Es wird von einer gleichmäßigen oder von einer mit zunehmendem Alter sich verändernden Wertminderung ausgegangen, die als Restnutzungsdauer bezeichnet wird. Durch Modernisierungsmaßnahmen oder unterlassene Instandsetzung kann sich diese verändern.