Beschreibung: Durch Abschluss eines Werkvertrages ist der Unternehmer verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Werk (Bauwerk) zu erstellen, der Besteller (Bauherr) muss die Vergütung (Werklohn) zahlen.
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Bauen : Werkvertrag
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Eingetragen am: 9-Aug-2022
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