Beschreibung: Treppen müssen sicher u. beqüm zu begehen sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Verhältnis von Höhe u. Tiefe der Stufen stimmt. Übliche Form für das Steigungsverhältnis: 2 Hohen der Setzstufe u. 1 Tiefe der Trittstufe sollen 62,5 cm betragen. (Beispiel: Stufenhöhe von 17 cm x 2 = 34 cm, Stufentiefe 29 cm, ergibt zusammen 63 cm.)