Beschreibung: Emissionsbegrenzungen nach der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) sind die im Genehmigungsbescheid festzulegenden a)zulässigen Massenkonzentrationen (mg/m3) von Luftverunreinigungen Im Abgas mit der Maßgabe, dass aa) sämtliche Tagesmittelwerte die festgelegten Massenkonzentrationen ab)97 % aller Halbstundenmittelwerte sechs Fünftel der festgelegten Massenkonzentrationen ac) sämtliche Halbstundenmittelwerte das Zweifache der festgelegten Massenkonzentrationen nicht überschreiten, b)zulässigen Massenverhältnisse (Emissionsfaktoren) (kg Emission pro produzierte Tonne) c)zulässigen Massenströme (kg/h).