Beschreibung: überschreiten bestimmte Stoff die Konzentrationsgrenze, z.B. in einem Verdünner, Pinselreiniger oder Anstrichmittel, so muss der Hersteller die Bestandteile (giftige, gesundheitsschädliche oder reizende Stoffe) nennen und die Gebinde entsprechend der Gefahrenschutzverordnung mit den jeweils festgelegten Gefahrensymbolen kennzeichnen.