Beschreibung: Nach EG-Richtlinie 76/464/EWG werden Qualitätsnormen für Gewässer in ng/l nach Ableitung von Schadstoffen aus Industriebetrieben wie folgt definiert:
Qualitätsziele sind Konzentrationen, die sich auf das arithmetische Mittel der während eines Jahres erzielten Ergebnisse beziehen. Die Proben müssen in hinreichender Nähe der Ableitungsstellen entnommen werden, damit sie für die Qualität der Gewässer in dem durch die Ableitung betroffenen Gebiet repräsentativ sind. Die Probenahmehäufigkeit muss genügend hoch sein, um etwaige Veränderungen der Gewässer aufzeigen zu können, insbesondere unter Berücksichtigung der natürlichen Veränderung des Wasserhaushaltes.
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Bauen : Qualitätsziele für Gewässer
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Eingetragen am: 9-Aug-2022
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