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Kellergeschoß
Beschreibung:
muß ganz oder teilweise (mit Unterkante seiner Decke bis max. 1,40 m über der natürlichen Geländeoberfläche) unter der Erde liegen.
Kategorie:
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Lexikon
:
Bauen
: Kellergeschoß
Eingetragen am:
4-Aug-2022
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