Beschreibung: öffentlich-rechtliches Verzeichnis aller Flur- bzw. Grundstücke eines Gebietes mit exakter Lage des Grundstücks, Einzeichnung der Grundstücksgrenzen und Grenzsteine. Das Kataster wird nicht beim Amtsgericht geführt, sondern beim Katasteramt der Städte und Landkreise.