Beschreibung: ist die Behebung von baulichen Mängeln, insbesondere von Mängeln, die infolge von Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen oder Einwirkungen Dritter entstanden sind, durch Maßnahmen, die den zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand wieder herstellen. Das sind z.B. abgenutzter Bauteile, Anstriche, Beläge, Anlagen und Geräte u.a.