Beschreibung: jedes für sich vermessene u. im Grundbuch eingetragene Flurstück ist ein Grundstück. Wird aus einer größeren Fläche mit nur einer Flurstücknummer ein Teilstück herausgekauft, so bezeichnet man das als eine Parzelle.
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Bauen : Grundstück
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Eingetragen am: 4-Aug-2022
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