Beschreibung: Die Bauberufsgenossenschaften im Bundesgebiet sind die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Gegen Arbeits- und Wegeunfälle sind alle an einem Eigenheimbau (auch unentgeltlich) Beschäftigten mit Ausnahme den Bauherren automatisch versichert. Die Bauherren können sich bei der Bauberufsgenossenschaft freiwillig versichern. In jedem Fall sind sie aber verpflichtet, das Bauvorhaben den örtlich zuständigen Bauberufsgenossenschaft zu melden. Die Bauberufsgenossenschaft hilft gerne weiten, besonders bei Fragen zur Unfallverhütung. Eine private Haftpflichtversicherung befreit nicht von den Gesetzlichen Unfallversicherungspflicht!
Kategorie: Start :
Lexikon :
Bauen : Gesetzliche Unfallversicherung
Defekten Link: melden
Eingetragen am: 4-Aug-2022
Besuche: 0
Bewertung:
Stimmen: 0
Neu:
neu
Gut:
gut
Aktuelle Beiträge auf Bauratgeber24