Beschreibung: Grundstück, das bebaut werden soll, muss von der Gemeinde erschlossen werden; es müssen Strassen gebaut und Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Kanalisation, Fernwärme, Gas, Telefon verlegt werden. An den Kosten für die Erschließung werden die Grundstückseigentümer bzw. Anlieger beteiligt.