Beschreibung: zeitlich begrenztes Recht (meist auf 99 Jahre) für den Besitz eines Grundstückes zur Bebauung. Vererbung u. Veräußerung sind möglich. Erbbaurecht u. Besitzer werden im Grundbuch eingetragen.
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Bauen : Erbbaurecht
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Eingetragen am: 4-Aug-2022
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