Beschreibung: bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Sie beträgt
1. 1 H, mindestens 3 m,
2. in Kerngebieten 0,5 H, mindestens 3 m,3. in Gewerbegebieten und Industriegebieten 0,25 H, mindestens 3 m.
Es gelten noch weitere Reglungen, die in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt sind.
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Bauen : Die Tiefe der Abstandsflächen
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Eingetragen am: 2-Aug-2022
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