Beschreibung: bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Sie beträgt 1. 1 H, mindestens 3 m, 2. in Kerngebieten 0,5 H, mindestens 3 m,3. in Gewerbegebieten und Industriegebieten 0,25 H, mindestens 3 m. Es gelten noch weitere Reglungen, die in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt sind.