Beschreibung: ist die Abkürzung für Deutsches Institut für Normung e.V. Das DIN, Deutsches Institut für Normung e. V., ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution der Bundesrepublik Deutschland. Es arbeitet auf der Grundlage seiner Satzung, der seine Arbeit bestimmenden Norm DIN 820 Normungsarbeit, Grundsätze und auf der Grundlage des mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Normenvertrages vom 5. Juni 1975. Das DIN bildet den runden Tisch, an dem sich Hersteller, Handel, Verbraucher‚ Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung, Staat - kurz: jedermann, der ein Interesse an der Normung hat - zusammensetzen, um den Stand der Technik zu ermitteln und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in deutschen Normen niederzuschreiben. Aufgrund ihres Zustandekommens nach den hierfür geltenden Grundsätzen und Regeln können Festlegungen in Normen damit als fachgerecht gelten. Sie sollen sich als anerkannte Regeln der Technik einführen. Eine besondere Stellung haben die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst (Bautechnik) bekanntermaßen seit vielen Jahrzehnten im Bauaufsichtsrecht. Nach den Landesbauordnungen sind bauliche Anlagen so anzuordnen, herzustellen, zu unterhalten, zu ändern und abzubrechen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Bauliche Anlagen müssen ohne Missstände benutzt werden können. Für den bautechnischen Bereich wird zusätzlich bestimmt, dass die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst zu beachten sind, wobei als allgemein anerkannte Regeln der Baukunst auch die von der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeführten technischen Baubestimmungen zählen.
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Bauen : DIN
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Eingetragen am: 2-Aug-2022
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