Beschreibung: bei der Planung eines Gebäudes, aber auch bei Renovierung u. Ausbau muss Brandschutz berücksichtigt werden. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten u. zu erhalten, dass der Entstehung u. Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen u. Tieren möglich sind. Brandschutzauflagen richten sich nach Gebäudeklassen und regeln z.B. Gebäudeabstände, zulässige Fensteröffnungen und Fluchtwege. F 30 oder F 90 bedeutet, dass das Bauteil einen Feuerwiderstand von 30 bzw. 90 Minuten hat.
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Bauen : Brandschutz
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Eingetragen am: 2-Aug-2022
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