Beschreibung: Sache der ausführenden Firma und nicht des Bauherrn, ebenso die Sicherung der auf der Baustelle stehenden Geräte und Maschinen. Das Schild: "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder genügt versicherungs-technisch nicht. Am besten Baustelle durch Bauzaun von mind. 1,80 m Höhe absichern. Zur Strasse hin muss Baustelle durch Abgrenzungen eventuell Blinkanlagen gesichert sein.
Kategorie: Start :
Lexikon :
Bauen : Baustellensicherung
Defekten Link: melden
Eingetragen am: 2-Aug-2022
Besuche: 0
Bewertung:
Stimmen: 0
Neu:
neu
Gut:
gut
Aktuelle Beiträge auf Bauratgeber24