Beschreibung: Sache der ausführenden Firma und nicht des Bauherrn, ebenso die Sicherung der auf der Baustelle stehenden Geräte und Maschinen. Das Schild: "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder genügt versicherungs-technisch nicht. Am besten Baustelle durch Bauzaun von mind. 1,80 m Höhe absichern. Zur Strasse hin muss Baustelle durch Abgrenzungen eventuell Blinkanlagen gesichert sein.