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Bauaufsicht (örtliche)


Beschreibung: Verantwortliche zur Kontrolle aller baurechtlichen, bautechnischen u. berufsgenossenschaftlichen Forderungen. Bauaufsicht seitens des Architekten durch den von ihm bestimmten Bauleiter. Bauunternehmer überträgt die Aufsicht auf Bauführer, bei einfachen Bauten auf den Polier. Beide werden von der Bauaufsicht u. der Berufsgenossenschaft kontrolliert.

Kategorie: Start : Lexikon : Bauen : Bauaufsicht (örtliche)

Eingetragen am: 2-Aug-2022

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