Beschreibung: ist zwei- oder dreifach bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit entsprechenden Anlagen einzureichen.(Reglung in der Landesbauordnung.) Der Umfang ist vorher zu klären: Antrag auf Genehmigung, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, statische Berechnungen, Zeichnung der Re- und Entwässerungsanlage, Zeichnung der Einfriedung des Vorgartens, Anordnung des Kfz-Einstellplatzes usw. Die Bauvorlagen sind vom Bauherrn und dem Architekten zu unterschreiben.