Beschreibung: Die Geltungsdauer der Baugenehmigung ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt, in Brandenburg 6 Jahre, in Bayern und Rheinland-Pfalz 4 Jahre, in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 3 Jahre und in Berlin 2 Jahre, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird, erlischt die Baugenehmigung.
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Bauen : Baugenehmigung
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Eingetragen am: 25-Okt-2023
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