Beschreibung: Substanz, die Organismen abzutöten vermag; die Biozid-Richtlinie definiert in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) Biozid-Produkte als Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen,
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Biotechnologie : Biozide
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Eingetragen am: 7-Apr-2022
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