Beschreibung: Bei der Erbschaftssteuer wird der steuerliche Wert bei unbebauten Grundstücken mit 80 v. H. des Bodenrichtwertes der Gemeinde angesetzt.
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Finanzierung : Ermittlung des Grundstückswertes für die Erbschaftssteuer
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Eingetragen am: 28-Mar-2020
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